13. 11. 2025

Das neue Hundehaltegesetz wirkt – Anpassung der Hundehalteverordnung bereits in Auftrag

Portrait von Landesrat Martin Winkler

22 behördliche Abnahmen

„Das neue Hundehaltegesetz wirkt – und wir greifen Herausforderungen, die in der Praxis sichtbar werden, rasch und konsequent auf“, fasst LR Martin Winkler heute im Zuge der Landtagssitzung zusammen.

 

Seit Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024 wurden 22 behördliche Abnahmen von Hunden verfügt. Das zeigt: Gemeinden und Behörden setzen das strenge und moderne Regelwerk entschlossen um. 

 

Gleichzeitig haben die ersten Monate im Vollzug einige Punkte aufgezeigt, die nachgeschärft werden müssen. Die Überarbeitung der Hundehalteverordnung wurde bereits vor drei Wochen beauftragt, insbesondere um die Ausbildungsfragen bei Diensthundeführerinnen und -führern klar abzubilden.

 

Weitere Punkte und aktuelle Herausforderungen aus der Praxis: 

  • Unterstützung der Gemeinden: Die Direktion für Inneres und Kommunales leistet intensive Aufklärungsarbeit, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. So konnten beispielsweise Unklarheiten bezüglich der Mindestdeckungssummen bei Haftpflichtversicherungen bereinigt werden.
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung: Tierärztinnen und Tierärzte benötigen für eine treffsichere Gefährdungsbeurteilung belastbare Informationen. Derzeit beruhen diese auf Angaben der Hundehalter:innen. „Dies führt mitunter zu Problemen, wenn Vorfälle verschwiegen werden“, begründet LR Winkler.
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP): Auch bei der neu eingeführten Alltagstauglichkeitsprüfung gibt es erste Erfahrungen und daher auch Überlegungen, wie das System verbessert werden kann– etwa bei medizinischen Problemen von Hundehalterinnen und Hundehaltern oder wenn die ATP zeitlich vor einer tierärztlichen Bestätigung abgelegt wurde.
  • Ausnahmen von der MaulkorbpflichtDerzeit sind nur Atemwegserkrankungen berücksichtigt. Aus der Praxis kommt die Anregung, die Ausnahme generell auf gesundheitliche Gründe (z. B. nach Operationen im Kopf-/Halsbereich) auszudehnen, wenn ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt.

 

Ausblick

Eine umfassende Weiterentwicklung des Gesetzes kann erst nach einer ausreichenden Vollzugsphase erfolgen, da viele Verfahren erst nach mehrfacher Durchführung aussagekräftige Daten liefern.

 

Wir haben ein strenges und funktionierendes Gesetz, das die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Jetzt geht es darum, umsichtig nachzubessern, wo die Praxis Verbesserungspotenzial zeigt“, so Landesrat Winkler abschließend. 

Aktuelles

Prävention als Schlüssel - LR Winkler besucht Diakonie Zentrum Spattstraße

Gruppenfoto mit 
Louise Elliott-Humer BA,MA (Leitung Abteilung KJH-Wohngruppen), Mag. Thomas Fux MSc (Präsident Diakonie Österreich), LR Mag. Martin Winkler, Mag. (FH) Edgar Hagmüller (Geschäftsführer Diakonie Zentrum Spattstraße), Monika Ujvari M.Sc. (Abteilungsleitung Mobile Angebote Kinder- und Jugendhilfe), Mag.a Julia Wolf (Leitung Qualitäts- und Kompetenzmanagement)

Landesrat Mag. Martin Winkler informierte sich im Diakonie Zentrum Spattstraße über moderne und bewährte Unterstützungsangebote für Familien. Besonderes Augenmerk lag auf präventiven Maßnahmen wie den Frühen Hilfen und dem Mobilen Familiencoaching.

Artikel lesen

Entwurf für angepasste Hundehalteverordnung in Zielgerade

Martin Winkler - Portrait 04 - Foto Credit: Robert Maybach

Tierschutz-Landesrat Martin Winkler gibt einen Überblick über die geplanten Änderungen der Oö. Hundehalteverordnung 2024

Artikel lesen

Landesrat Martin Winkler besucht Soziale Initiative

LR Winkler gemeinsam mit Geschäftsführer Martin Hofer und Geschäftsführer Gregor Bayer mit Blick in die Kamera.

LR Winkler informierte sich über die vielfältigen Angebote und tauschte sich über aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die gemeinsame Weiterentwicklung bestehender und neuer Unterstützungsangebote aus.

Artikel lesen