29. 04. 2026

Landesrat Winkler legt neue Hundehalteverordnung vor

Gruppenfoto mit Landesrat Martin Winkler, Diensthundeführerin Rita und dem stellvertretenden Landespolizeidirektor.

In der kommenden Sitzung der Oö. Landesregierung wird LR Winkler die Novelle der Oö. Hundehalteverordnung einbringen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Anerkennung bestehender hochwertiger Ausbildungen, wie etwa bei Diensthundeführerinnen und Diensthundeführern. „Mit der Weiterentwicklung der Hundehalteverordnung schaffen wir klare, und noch praxistauglichere Regelungen und stellen sicher, dass verantwortungsvolle Hundehaltung weiterhin oberste Priorität hat“, so LR Martin Winkler.

Ein zentraler Punkt der Novelle ist die ausdrückliche Berücksichtigung von ausgebildeten Diensthundeführerinnen und Diensthundeführern. Deren umfassende Ausbildung wird künftig stärker anerkannt und beim verpflichtenden Sachkundenachweis berücksichtigt.

Es geht um Sicherheit und Verantwortung – für die Hundehalterinnen und Hundehalter selbst, für die Tiere und für die Bevölkerung. Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer bringen eine besonders fundierte Ausbildung mit, die wir nun klar im Regelwerk abbilden“, betont LR Winkler.

Auch seitens der Landespolizeidirektion wird die Neuerung ausdrücklich begrüßt: „Wir freuen uns sehr, dass die umfangreichen Ausbildungen unserer Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer nun offiziell anerkannt und berücksichtigt werden. Das ist ein wichtiges Signal für die Qualität unserer Arbeit und stärkt die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Tierhaltung“, so Landespolizeidirektor-Stv. Generalmajor Günther Humer, BA MA

 

Mehr Qualität und klare Regeln

  • Kontrolle und Qualitätssicherung bei den Sachkunde-Kursen
  • Klarstellung bei der verhaltensmedizinischen Evaluierung: Hundehalter:innen müssen frühere Vorfälle mit ihrem Hund dem Tierarzt bzw. der Tierärztin bekannt geben
  • Anerkennung von Kursen: Neben den Diensthunden, werden auch Ausbildungen bzw. Prüfungen der Bergrettungshunde und die Prüfung ABH-OÖ als Zusatzausbildung anerkannt

 

Ziel: Sicherheit für Mensch und Tier

Mit den Anpassungen wird die Hundehalteverordnung an die bisherigen Vollzugserfahrungen angepasst und weiter geschärft. Ziel bleibt es, eine einheitliche Anwendung sicherzustellen und sowohl Hundehalterinnen und Hundehaltern als auch Behörden klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten.

Landesrat Martin Winkler hält abschließend fest: „Mit der angepassten Hundehalteverordnung leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem verantwortungsbewussten und sicheren Zusammenleben von Mensch und Tier in Oberösterreich.“

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