Landtag beschließt Anpassung beim Oö. Glücksspielautomatengesetz
Der Oö. Landtag hat heute eine notwendige Anpassung des Oö. Glücksspielautomatengesetzes beschlossen.
Hintergrund ist eine Änderung des Bundesgesetzes, mit der die Glücksspielautomaten- und VLT-Abgabe (elektronische Lotterien) ab 01. Jänner 2026 erhöht wird. Mit der heute beschlossenen Novellierung ist nun sichergestellt, dass sich der Landeszuschlag von 150 % auf diesen vom Bund erhöhten Ausgangsbetrag bezieht. Dadurch ergeben sich für Land und Gemeinden zusätzliche Einnahmen.
Die finanzielle Lage unserer Gemeinden ist ohnehin angespannt. Umso wichtiger ist es, dass rechtzeitig alle gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden und den Gemeinden keine dringend benötigten Einnahmen entgehen.
Gesetzesänderung ab 01.01.2026
Das Land OÖ erhebt für Glücksspielautomaten und elektronische Lotterien, die in Oberösterreich betrieben werden einen Landeszuschlag in der Höhe von 150 % der Bundesabgabe. Die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen kommen dem Land OÖ und den oberösterreichischen Gemeinden zugute.
„Das wichtigste Element des Oö. Glücksspielautomatengesetzes ist und bleibt ein wirkungsvoller Spielerschutz. Denn am Ende geht es immer darum, die Menschen bestmöglich vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen“, so LR Winkler abschließend.
Aktuelles
LH-Stv.in Haberlander und LR Winkler besuchen gemeinsames Pilotprojekt: Neue Bildungschancen für besonders belastete Kinder und Jugendliche
Mit einem gemeinsamen Pilotprojekt schaffen Bildungsdirektion und Kinder- und Jugendhilfe ein neues Angebot für Kinder und Jugendliche in Oberösterreich, die aufgrund komplexer Belastungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt am regulären Schulunterricht teilnehmen können.
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