12. 06. 2026

LR Winkler begrüßt VwGH-Erkenntnis zu Alkohol in Automatenshops

Martin Winkler - Portrait 04 - Foto Credit: Robert Maybach

„Wichtiger Schritt für konsequenten Jugendschutz“

Jugendschutz-Landesrat Martin Winkler begrüßt das aktuelle Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zum Verkauf von Alkohol in personalfreien Automatenshops. Für ihn bestätigt die Entscheidung die bisher vertretene Position, dass Alkohol nicht unbeaufsichtigt und ohne wirksame Kontrolle verfügbar sein darf.

Der VwGH stellte klar, dass Räume, die ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattet sind und ohne Personal betrieben werden, nicht als Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Der Verkauf alkoholischer Getränke über solche Automaten ist damit unzulässig.

„Dieses Erkenntnis ist ein wichtiger Schritt für einen konsequenten und glaubwürdigen Jugendschutz. Alkohol darf nicht rund um die Uhr, unbeaufsichtigt und ohne persönliche Kontrolle verfügbar sein. Gerade bei Kindern und Jugendlichen braucht es klare Grenzen – und diese Klarheit hat der Verwaltungsgerichtshof nun geschaffen“, betont Winkler.

Besonders wichtig sei nun eine konsequente Vollziehung durch die zuständigen Behörden. „Das Erkenntnis schafft Rechtssicherheit. Jetzt geht es darum, diese Klarheit auch in der Praxis zu nutzen. Wo Alkohol in unbeaufsichtigten Automatenshops angeboten wird, müssen die Behörden konsequent hinschauen und handeln“, erklärt Winkler.

Abschließend betont der Jugendschutz-Landesrat, dass neue Verkaufsformen nicht zu neuen Schlupflöchern führen dürfen: „Wir müssen Kinder und Jugendliche vor einem zu einfachen Zugang zu Alkohol schützen. Das ist keine Frage von Bequemlichkeit oder Geschäftsmodellen, sondern eine Frage der Verantwortung. Dieses Erkenntnis stärkt den Jugendschutz – und das ist ausdrücklich zu begrüßen.“

 

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