Überarbeitung der Hundehalte-Verordnung beauftragt
Nach dem jüngst bekannt gewordenen Fall eines ehemaligen Polizeihundeführers, der laut geltendem Oö. Hundehaltegesetz (HHG) einen Sachkundenachweis absolvieren musste, betont Tierschutz-Landesrat Martin Winkler, dass die Vollzugspraxis seines Ressorts laufend evaluiert werde: „Wie nach Einführung eines jeden Gesetzes findet selbstverständlich auch eine laufende Evaluierung der geltenden Normen statt, bei der auch der Vollzug laufend überprüft wird. Auch im konkreten Fall des ehemaligen Diensthundeführers wurde eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung vorgenommen deren Ergebnisse nun vorliegen“, erklärt Winkler.
Mit dem derzeitigen Rechtsrahmen kann der Fall nicht zufriedenstellend gelöst werden. Daher prüfen wir bereits etwaige Ergänzungen in der maßgebenden Verordnung, um hier künftig eine rechtlich klare und sachgerechte Lösung zu schaffen.
Ergänzungen werden geprüft
Diese geplante Ergänzung soll sicherstellen, dass auch unter anderem Diensthundeführer von Behörden künftig in der Verordnung entsprechend abgebildet werden. Ziel sei eine gerechte und nachvollziehbare Regelung, welche die besondere Ausbildung dieser Personen berücksichtigt.
Winkler betont in diesem Zusammenhang seine sachorientierte Arbeitsweise: „Ich halte mich an das Prinzip: zuerst die Sachlage von der kompetenten Verwaltung fachlich und rechtlich prüfen lassen – und erst dann reden. Das ist auch künftig meine Linie. Populistische Schnellschüsse bringen in der Gesetzgebung niemandem etwas, am wenigsten den betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern.“
Das Oö. Hundehaltegesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, legt großen Wert auf verantwortungsvolle Hundehaltung, Sicherheit im öffentlichen Raum und das Wohl der Tiere. Der verpflichtende Sachkundenachweis soll sicherstellen, dass alle Hundehalter über grundlegendes Wissen in Haltung, Verhalten und Rechtslage verfügen.
„Unsere Hunde sind Familienmitglieder. Sie verdienen Respekt, Verantwortung und Fürsorge. Der Sachkundenachweis ist keine Schikane, sondern ein Instrument, um Tierwohl und Sicherheit bestmöglich zu verbinden“, so Winkler abschließend.
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