Verwaltungs-Polizei
Im Bereich der Verwaltungspolizei werden durch Gesetze verschiedenste Aspekte des menschlichen Zusammenlebens geregelt, um Gefahrensituationen und Konflikte zu verhindern. Das beginnt beim Schutz von Kindern und Jugendlichen durch das Oö. Jugendschutzgesetz, die Regelungen für eine sichere Hundehaltung durch das Oö. Hundehaltegesetz, die Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen nach den Vorschriften des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, dem Spieler- und Wettschutz nach den Regelungen des Oö. Glückspielautomatengesetzes, dem Glückspielgesetz des Bundes und dem oö. Wettgesetz, über den wichtigen Lärmschutz nach dem Oö. Polizeistrafgesetz bis hin zu Regelungen welche Organisationen Haussammlungen nach dem Sammlungsgesetz durchführen dürfen.
Gesetze/Aufgaben,
die in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungspolizei fallen:
- Oö. Jugendschutzgesetz
- Oö. Hundehaltegesetz
- Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
- Oö. Polizeistrafgesetz
- Ortspolizeiliche Verordnungen
- Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
- Glückspielgesetz des Bundes
- Oö. Glückspielautomatengesetz
- Oö. Wettgesetz
- Oö. Sammlungsgesetz
- Landesgesetz über die oberösterreichischen Landessymbole
- Kriegsgräberfürsorge
Jugendschutz
Das Oö. Jugendschutzgesetz hat zum Ziel, durch klarere, einfachere und zielgerichtete Regelungen eine größere Akzeptanz bei den Jugendlichen und Erwachsene für die Regelungen des Jugendschutzes zu erreichen. Umgesetzt wurde dies durch:
- mehr Verantwortung der Erwachsenen für die heranwachsende Jugend
- Beratungsstellen in allen OÖ Bezirken für Jugendliche
- eine Infopflicht des Landes für Eltern und Jugendliche über das JugendschutzG
- Vereinfachung der Ausgehzeiten für Jugendliche
- generelles Abgabeverbot von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen
- Regelung des Zugangs zu jugendgefährdenden Medien, Gegenständen und Dienstleistungen
- Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen durch Erwachsene
- ein wichtiges Kontrollinstrument sind Testkäufe
Mit 15. Dezember 2023 ist in Oberösterreich eine umfassende Novelle des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Damit wurde auf neue Entwicklungen im Konsumverhalten Jugendlicher sowie auf Produkte, die bisher rechtlich kaum erfasst waren, reagiert. Besonders im Fokus stehen dabei rauchbare CBD-Produkte und tabakfreie Nikotinbeutel. Beide sind für Jugendliche unter 18 Jahren nun ausdrücklich verboten – Besitz, Erwerb und Konsum sind nicht mehr erlaubt. Hintergrund ist, dass diese Produkte oft gesundheitliche Risiken bergen.
Begleitet wird die Gesetzesänderung von einer breiten Informations- und Aufklärungskampagne des Landes unter dem Motto „Wissen, was geht“. Mit Plakaten, Social Media-Aktivitäten, Radiospots, Kinowerbung und Info-Materialien für Schulen, Eltern und Betriebe sollen alle Beteiligten über die neuen Bestimmungen informiert werden.
Weiterlesen
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Themenhomepage des Landes Oberösterreich zum oberösterreichischen Jugendschutzgesetz: jugendschutz-ooe.at
Oö. Hundehaltegesetz
Das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 – für ein sicheres Miteinander von Hund und Mensch. Hunde sind treue Begleiter und geliebte Familienmitglieder. Damit das Zusammenleben mit ihnen für alle angenehm bleibt – auch für jene ohne Hund – braucht es Rücksicht, Verantwortung und klare Regeln.
Genau dafür sorgt das Oö. Hundehaltegesetz 2024: Mit klaren Vorgaben zu Leinen- und Maulkorbpflicht, der Verpflichtung zur Sachkunde-Ausbildung und der Regelung zur Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) für bestimmte Hunde, stärkt es die Sicherheit im öffentlichen Raum und fördert ein respektvolles Miteinander.
Weiterlesen: Ausführliche Informationen zum Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich: www.sichermithund.at
Veranstaltungssicherheit
Verantwortungsvoll feiern, bestens geschützt
Oberösterreich setzt mit dem Veranstaltungssicherheitsgesetz auf klare Regeln, damit Feste, Konzerte und Sportevents für alle zu einem sicheren Erlebnis werden. Das Gesetz schafft den verlässlichen Rahmen – von Brandschutz und Fluchtwegen über Jugendschutz bis hin zu Hygienestandards. Veranstalter:innen, Gemeinden und Einsatzorganisationen ziehen dabei an einem Strang, um Sicherheit und Freude perfekt zu verbinden. So wird gewährleistet, dass Menschen unbeschwert feiern, genießen und Gemeinschaft erleben können – mit dem guten Gefühl, in Oberösterreich bestens geschützt zu sein.
Weiterlesen: Ausführliche Informationen zum Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at/109153.htm
Glückspielwesen
Die Grundlage zur Regelung des Glücksspielwesens durch den Bund ist Art 10 B-VG und das Glücksspielgesetz des Bundes. Aufgrund der gesellschaftlichen Risiken ist das Glücksspiel in Ö grs dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Dieser übt sein Monopol über ein Konzessionssystem mit begrenzten Glücksspielkonzessionen aus.
Eine Ausnahme vom Glücksspielmonopol des Bundes besteht für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten, für welche eine landesgesetzliche Regelungskompetenz besteht (§§ 4 und 5 des GlücksspielG). Den Landesgesetzgebern ist es somit möglich im Rahmen des § 5 GlücksspielG die Aufstellung und den Betrieb von Glücksspielautomaten zu erlauben oder zu verbieten.
In OÖ ist dies im OÖ. Glücksspielautomatengesetz aus 2011 geregelt und seither erlaubt. Derzeit gibt es drei Lizenzen nach dem Oö. Glückspielautomatengesetz. Eine zentrale Aufgabe des Landes ist in diesem Zusammenhang ist die Aufsicht über die Lizenznehmer durch entsprechende Kontrollen, bei denen die Sicherstellung des SpielerInnenschutzes besonders wichtig ist.
Weiterlesen: Ausführliche Informationen zum Oö. Glückspielautomatengesetz finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich
www.land-oberoesterreich.gv.at/180408.htm
Oö. Wettgesetz
Seit 2015 wurde das Oö. WettG mehrmals novelliert um die 4. und 5. Geldwäscherichtlinie umzusetzen und strengere Standards einzuführen. Mit der letzten Novelle LGBl. Nr. 85/2021 wurden strengere Bestimmungen für den Jugendschutz und die Wettkundenkarte eingeführt.
Weiterlesen: Ausführliche Informationen zum Oö. Wettgesetz finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich
www.land-oberoesterreich.gv.at/180406.htm